LINOx BW

Ladeinfrastruktur für Baden-Württemberg

Die Antragstellung

Im Rahmen des Verbundprojekts "LINOx BW - Aufbau von Ladeinfrastruktur zur Reduktion der NOx-Belastungen in Baden- Württemberg" können Unternehmen, öffentliche Einrichtungen oder sonstige juristische Personen sowie Wohnungseigentumsgemeinschaften aus Kommunen mit hoher NOx-Belastung in Baden-Württemberg Förderung für den kurzfristigen Aufbau von Ladeinfrastruktur (LIS) im halb-öffentlichen, öffentlich nicht zugänglichen und privaten Raum beantragen.

Wer kann beantragen?

Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Wohnungseigentumsgemeinschaften etc. aus Kommunen mit besonders hoher NOx-Belastung in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen aus den betroffenen Kommunen.

Betroffene Kommunen


Was wird gefördert?


Wie erfolgt die Antragstellung?

In den Hinweisen für Antragsteller finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise bei der Antragstellung. Nutzen Sie vor Einreichung Ihres Antrags die Checkliste (letzte Seite der Hinweise) zur Prüfung der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Das Formular zur Antragstellung finden Sie unter easyonline.

Zusätzlich zum Antragsformular füllen Sie bitte die folgenden Dokumente vollständig aus und reichen diese ebenfalls mit ein:

Als WEG beachten Sie bitte außerdem die Hinweise zur Antragstellung für WEG und reichen zusätzlich zum Antrag die dort beschriebenen Unterlagen sowie das Formular Vollmacht und Erklärungen der WEG ein.

Nur wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, gilt der Antrag als eingereicht!